Der neue IDW S 1 (i.d.F. 2026): Wertkonzepte, Synergien und KMU-Bewertung im Überblick
August 2026 · Lesezeit: ca. 3 Minuten · Sezgin Yüksel
Mit der Neufassung des IDW S 1 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer den zentralen deutschen Bewertungsstandard erstmals seit 2008 grundlegend überarbeitet.
Mit der Neufassung des IDW S 1 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer den zentralen deutschen Bewertungsstandard erstmals seit 2008 grundlegend überarbeitet. Die etablierten Verfahren bleiben bestehen, doch die Gewichte verschieben sich spürbar: Der Bewerter trägt künftig mehr Eigenverantwortung für die Herleitung der Zukunftserfolgsplanung, die Plausibilitätsbeurteilung wird nach Funktionen gestuft, und die Wertkonzepte werden neu geordnet. Unser Beitrag zeigt, was sich für Bewertungsanlässe im Mittelstand, bei Transaktionen und in gesellschaftsrechtlichen Verfahren konkret ändert und worauf sich Unternehmen, Gesellschafter und Berater jetzt einstellen sollten.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- Neue Funktion des neutralen Sachverständigen und klar gestufte Anforderungen an die Plausibilitätsbeurteilung
- Abschied von echten und unechten Synergien: Neuordnung nach bestehendem Verbund und konkret erwartbaren Verbundeffekten
- Plausibilisierter Entscheidungswert und Schiedswert als neu geordnete Wertkonzepte
- KMU-Bewertung: klare Absage an pauschale Größen- und Fungibilitätszuschläge sowie an die modifizierte Ertragswertmethode
- Implizite Marktrisikoprämien werden erstmals ausdrücklich neben historischen Renditen als Erkenntnisquelle benannt
- Erstanwendung für Stichtage nach dem 8. April 2026, Rückwirkung nur bei Auftragsvereinbarung
Der neue IDW S 1 (i.d.F. 2026) und die Konsequenzen für die Bewertungspraxis
Der Fachbeitrag vertieft die neuen Wertkonzepte, das Synergiekonzept, die Besonderheiten der KMU-Bewertung sowie die Auswirkungen auf Kapitalisierungszinssätze und Dokumentationsanforderungen.
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